Seminar: ASR A5.2
Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung sind wir dazu verpflichtet, als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. In dieser Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen beschrieben, wie die Mitarbeiter für die jeweilige Gefahr geschützt werden.
Die ASR A5.2 gibt uns nun Möglichkeiten, wie wir durch die Gefährdungsbeurteilung die Schutzziele des Arbeitsschutzgesetz einhalten können. Dies gilt aber nur für den Grenzbereich zwischen Arbeitsbereich und Verkehrsbereich.
Wollen Sie die ASR A5.2 nur kennenlernen und einen groben Einblick erhalten, dann ist das Seminar ASR A5.2 (kurz) genau richtig. Möchten Sie stattdessen mehr über diese Thematik erfahren, dann sollten Sie lieber das Seminar ASR A5.2 (lang) besuchen.